Leitbild Blickwechsel Rheinbach

Selbstverständnis

Das „Freiwilligen-Zentrum Blickwechsel“ (FZB) hat zum Ziel, in der Stadt Rheinbach freiwilliges, nicht auf finanzielle Vorteile gerichtetes, Gemeinwohl förderndes Engagement aller Altersschichten zu fördern. Durch Vermittlung zwischen ehrenamtlich interessierten Bürgern einerseits und öffentlichen oder sozialen Einrichtungen sowie unterstützungsbedürftigen Einzelpersonen andererseits will das Team dazu beitragen, Bürgerressourcen zu nutzen, wo Mittel der öffentlichen Verwaltung, der Kirchen, der Verbände der freien Wohlfahrtspflege, der Träger der freien Jugendhilfe oder der Behindertenverbände fehlen. Dies kann auch für gewerbliche (z. B. Sozialstationen) oder sonstige soziale Einrichtungen (z.B. Hospizverein) gelten. So will das „Freiwilligen-Zentrum Blickwechsel“ die Zusammenführung von Angebot und Nachfrage verbessern. Den demografischen Wandel auf diese Art mit zu gestalten, ist integraler Bestandteil seiner Zielsetzung. Dabei tritt das „Freiwilligen-Zentrum Blickwechsel“ nicht als Konkurrent zur Freiwilligenwerbung anderer Organisationen auf. Es versteht sich als ein die bestehenden Einrichtungen ergänzendes und förderndes Element des bürgerschaftlichen Engagements in Rheinbach. Ein enges, einvernehmliches, auf einander abgestimmtes Miteinander mit auf diesem Feld bereits tätigen Organisationen ist Teil des Selbstverständnisses des „Freiwilligen-Zentrum Blickwechsel“.

Aufgaben im Einzelnen

Das „Freiwilligen-Zentrum Blickwechsel“

  • wirbt um Freiwillige, die einen passenden Einsatzort suchen, unterstützt sie bei der Auswahl geeigneter Aktivitäten und vermittelt den Kontakt zu der jeweiligen Organisation oder Einzelperson.
  • berät Einzelpersonen bei der Suche nach ehrenamtlicher Unterstützung, begleitet und wertet die Rückmeldungen der Einzelpersonen aus.
  • baut auf und hält Kontakt zu bereits ehrenamtlich Tätigen und nutzt die so gewonnenen Erkenntnisse zur Optimierung des Beratungsangebotes.
  • unterstützt Einrichtungen bei der Suche nach geeigneten Freiwilligen.
  • informiert die Rheinbacher Bürger über die eigene Tätigkeit und die von gemeinnützigen Organisationen angebotenen Einsatzmöglichkeiten.
  • hält engen Kontakt zu den Verwaltungsbereichen der Stadt Rheinbach mit sozialen Aufgabenstellungen.
  • arbeitet unverbindlich und kostenlos, nicht in Konkurrenz zu bestehenden Arbeitsverhältnissen.
  • verwaltet persönliche Daten unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.

Ehrenamtliche Aufgaben liegen z.B. im Bereich der Seniorenbetreuung, Schülerhilfe, Hilfe für Auszubildende, Kinder –und Jugendlichenbetreuung, Unterstützung in der Gefährdetenhilfe, Hospizarbeit, Begleitdienste von Kranken und älteren Menschen.

Mitglieder

Das „Freiwilligen-Zentrum Blickwechsel“ besteht aus Rheinbacher Bürgerinnen und Bürgern. Mitglied werden kann jede/r Rheinbacher Bürgerin/Bürger, die/der das 16. Lebensjahr vollendet hat. Über die Aufnahme in das „Freiwilligen-Zentrum Blickwechsel“ entscheiden die bisherigen Mitglieder.

Die Mitgliedschaft endet durch die Erklärung des Austritts. Diese kann mündlich gegenüber mindestens zwei Mitgliedern oder schriftlich abgegeben werden. Ein Mitglied kann nach vorheriger Anhörung durch das Votum einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder ausgeschlossen werden.
Es werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben.

Organisationsform, Beschlussfassung und Stimmrecht

Das „Freiwilligen-Zentrum Blickwechsel“ ist ein freiwilliger Zusammenschluss interessierter Rheinbacher Bürgerinnen/Bürger, die sich dem oben genannten Ziel verpflichtet fühlen. Es handelt überparteilich, ideologisch unabhängig und konfessionsübergreifend, eigenverantwortlich und mit flexiblem Zeitansatz seiner Mitglieder.

Alle Belange, die das „Freiwilligen-Zentrum Blickwechsel“ betreffen, werden in der derzeitigen Organisationsform durch Mitgliederversammlungen entschieden. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Mitglieder entscheiden möglichst im Einvernehmen. Gelingt dies nicht, entscheidet die Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder.

Bis zur Entscheidung über die weitere Ausgestaltung der Organisationsform werden Frau Doris Kübler die organisatorischen Aufgaben zur Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlungen sowie zur internen Koordinierung der Mitgliederaktivitäten übertragen. Sie vertritt das „Freiwilligen-Zentrum Blickwechsel“ nach außen.

Im sozialen Bereich tätige Organisationen können eingeladen werden und ihr/e Vertreter/in mit beratender Stimme an den Sitzungen des „Freiwilligen-Zentrum Blickwechsel“ teilnehmen. Über die Einladung entscheidet die Mitgliederversammlung.

Auflösung

Das „Freiwilligen-Zentrum Blickwechsel“ kann durch Beschluss einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder jederzeit aufgelöst werden.